Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das KFZ-Gutachten, Unfallschäden und Ihre Rechte als Geschädigter.
Was kostet ein KFZ-Gutachten in Kevelaer?
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Bei einem unverschuldeten Unfall (Haftpflichtschaden) ist das Gutachten für Sie als Geschädigten vollständig kostenlos. Die Gutachterkosten werden vollständig von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen – das wurde durch den Bundesgerichtshof und zahlreiche Oberlandesgerichte bestätigt.
Bei Wertgutachten, Oldtimergutachten und Kaskogutachten entstehen Kosten, über die wir Sie vorab transparent informieren.
Wer zahlt das Unfallgutachten nach einem Unfall in Kevelaer?
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Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten für das Sachverständigengutachten vollständig. Sie brauchen nichts vorzustrecken. Wir rechnen direkt mit der Versicherung ab.
Muss ich den Gutachter der gegnerischen Versicherung nutzen?
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Nein! Als Geschädigter haben Sie das Recht der freien Gutachterwahl. Sie sind nicht verpflichtet, den Sachverständigen der gegnerischen Versicherung zu beauftragen. Die Versicherung kann zwar einen eigenen Gutachter einsetzen, dieser arbeitet aber im Interesse der Versicherung. Wir arbeiten ausschließlich in Ihrem Interesse.
Empfehlung: Lehnen Sie den Gutachter der Versicherung höflich ab und beauftragen Sie uns.
Wie schnell kommt ein Gutachter nach Kevelaer?
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Wir sind 24/7 erreichbar und können in der Regel innerhalb von 24 Stunden einen Termin in Kevelaer, Geldern, Weeze oder der gesamten Umgebung vereinbaren. In dringenden Fällen bemühen wir uns um eine noch schnellere Reaktionszeit. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns auf WhatsApp.
Was passiert, wenn mein Auto ein Totalschaden ist?
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Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs übersteigen. In diesem Fall haben Sie Anspruch auf den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts. Unser Gutachten dokumentiert den Wiederbeschaffungswert und den Restwert präzise, sodass Sie die maximale Entschädigung erhalten.
Wichtig: Verkaufen Sie Ihr Fahrzeug nicht an den Restwertaufkäufer der Versicherung! Sie können das Fahrzeug selbst verkaufen und bekommen oft einen besseren Preis.
Kann ich nach einem Unfall auch einen Mietwagen beanspruchen?
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Ja! Als Geschädigter haben Sie Anspruch auf ein Mietfahrzeug der gleichen Fahrzeugklasse für die Dauer der Reparatur oder der Wiederbeschaffung. Alternativ können Sie eine Nutzungsausfallentschädigung geltend machen, wenn Sie keinen Mietwagen benötigen. Unser Gutachten gibt die erforderliche Ausfallzeit an.
Muss ich mein Auto zur Begutachtung bringen?
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Nein. Wir kommen direkt zu Ihnen – nach Hause, an den Unfallort, in die Werkstatt oder an jeden anderen Ort in Kevelaer und Umgebung. Sie müssen sich um nichts kümmern.
Was ist ein merkantiler Minderwert?
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Der merkantile Minderwert ist der Wertverlust, den ein Fahrzeug durch einen Unfall erleidet – auch wenn es technisch einwandfrei repariert wurde. Ein unfallfreies Fahrzeug ist auf dem Markt mehr wert als ein repariertes Unfallfahrzeug. Dieser Minderwert muss Ihnen von der gegnerischen Versicherung erstattet werden, und unser Gutachten berechnet ihn präzise.
Gilt das Recht auf freie Gutachterwahl auch für Kaskoschäden?
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Bei Kaskoschäden (Schäden gegenüber der eigenen Versicherung) ist die Situation etwas anders. Viele Versicherungsverträge sehen vor, dass die Versicherung einen eigenen Gutachter schickt. In diesem Fall empfehlen wir dennoch ein Parallelgutachten durch einen unabhängigen Sachverständigen, um die Vollständigkeit der Schadenerfassung sicherzustellen.
Wie lange ist ein Gutachten gültig?
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Ein Unfallgutachten sollte zeitnah nach dem Unfall erstellt werden, da sich der Fahrzeugzustand (z.B. durch Witterungseinflüsse oder Weiterfahren) verändern kann. Für Wertgutachten gilt: Je aktueller, desto besser, da sich Marktpreise verändern. Ein älteres Wertgutachten kann von einer Gegenseite in Frage gestellt werden.
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